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Startseite der Internetplattform mit dem Titel, Das Grundrecht eines Menschen ist in einer Gemeinschaft zu Leben und die Grundpflicht der Gemeinschaft ist es, jeden Menschen mit Respekt zu begegnen, ihm ein menschenwürdiges Leben in der Gemeinschaft zu gewähren. Das Leben eines Menschen ist, von seiner Zeugung über seine Geburt, die "Inklusion"des Menschen in sein Leben, seinem Heranwachsen und seiner aktiven Lebensphase sowie seiner Seniorenphase bis zu seinem Ableben, die "Exklusion" des Menschen aus seinem Leben, mit dem Übergang zu Wertschätzung der Geschichte seines Lebenswerkes. Eine Gemeinschaft bilden mindestens zwei Menschen. Die Anzahl von Menschen bestimmt die Form und Grundsätze der Gemeinschaft. Das Grundbild dieser Seite symbolisiert die Lebendigkeit der Gemeinschaft, im Zentrum ein Mensch, ein vitalicomer Mensch welcher TeilSein der Gemeinschaft ist. Zu diesem Menschen ist ein Linkverweis zu dem Grundthema "vitalicom" hinterlegt. Ein Kunstwort, mit Herleitung des Begriffes und der Begriffsbestimmung sowie der Verwendung des Begriffes. Die Button auf der Startseite oben, sind Linkverweise zu den Grundlagen der Formen der Weltgemeinschaft aller Völker und der Gemeinschaft eines Volkes. Erstens; das Recht der Menschen gegenüber der Gemeinschaft, die Charter of the United Nations, übersetzt mit, Charta der Vereinten Nationen und seiner Kurzform, "UN-Charta", Inkraftgetreten am 24. Oktober 1945. Gründungsmitglieder der UN-Charta sind 51 Staaten. Zweitens; die Pflicht der Gemeinschaft gegenüber dem Menschen, die Convention on the Rights of Persons with Disabilities, übersetzt mit, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, mit seiner nicht offiziellen Kurzform, "UN-BRK", Inkraftgetreten am 3.Mai 2008, nach sieben Jahren der Diskussion, 61 Jahre nach der UN-Charta von der Staatengemeinschaft beschlossen sowie von 158 Staaten und der EU ratifiziert. Drittens; der Entwurf einer Verfassung der Gemeinschaft, einer Gemeinschaft geprägt von Natur mit Menschen. Das Primat besitzt die Natur, der einzige Besitz im Universum, mit Menschen als einen Teil der Natur, seinem Teilsein in der Natur sowie mit seiner Teilhabe an der Natur. Viertens; der Entwurf des Gesetzes zu TeilSein des Menschen in der Gemeinschaft. Fünftens; der Entwurf des Gesetzes zu TeilSein vitalicomer Menschen in der Gemeinschaft. Sechstens; der Entwurf des Gesetzes zu Mobilität des Menschen, seiner Daten und Güter. Siebentens; der Entwurf des Gesetzes zu HumanSein, dem Gesamtkomplex von Vorsorge, der Wiederherstellung und von Nachsorge zu Gesundheit sowie der Sicherung der Grundexistenz sowie Notlage- und Pflegesituation eines Menschen. Achtens; der Entwurf des Gesetzes zu WertSein. Darstellung und Mittlerbestimmung zwischen den Dingen, den Leistungen und den Sachen der Gemeinschaft. Neuntens; der Entwurf des Gesetzes zu JuraSein. Die Sicherung und Wertung sowie Wiederherstellung der gesetzlichen Grundlagen der Gemeinschaft. Die Button am linken unteren Rand der Startseite enthalten weitere Linkverweise, wie der Verweis zum "drucken" der Seite und dem Verweis zu Facebook sowie dem Verweis die Seite zu "empfehlen". In der Mitte, am unteren Rand der Seite, ein Link zu "Impressum" und rechts daneben ein Link zum Schreiben einer E-Mail an "vitalicom.de". Die Button am rechten unteren Rand der Startseite enthalten weitere Linkverweise, wie dem Verweis zu "vitalicom.net" und dem Verweis zu "naturversum.net". |
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