Wörterbuch Naturversum - Sachworte und Begriffe mit - G - beginnend -    Ton

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Benutzerhinweise zum Wörterbuch - B:

A. - Sachwort - Begriff: fettgedruckt mit Definition, Herleitung und Sinnverwendung in Seitenschrift

B. - Untersachwort - Unterbegriff: unterstrichen mit Linkverweis im Stichwortverzeichniss

C. - innerhalb des Textes der Definition, aufgeführtes Sachwort - Begriff mit Linkverweis zu weiterführender Definition: unterstrichen, [in eckiger Klammer mit Link zu externer Seite im Internet]

D. - Wort - Begriff, früher verwendetes sinnverwandtes altes Sachwort - alter Begriff: kursive Schrift


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Geburt - {G0008}Ton
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Geburtsvorgang - {G0009}Ton
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Geist - {G0001}Ton
Ein gesunder Geist baut sich seinen gesunden Körper selbst.
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Gemeinschaft - {G0002}Ton
Eine Gemeinschaft wird gebildet von Menschen, mindestens zwei Menschen welche sich zu den unterschiedlichsten Inhalten ihres Lebens kurzzeitig bis dauerhaft zusammenfinden. Die Gemeinschaft einer Nation wird von drei wesentlichen Grundlagen gebildet. Das Jura der Gemeinschaft mit seinem Jurawesen, zu Umsetzung und Analyse sowie zu weiterer Ausgestaltung des Jura der Gemeinschaft, mit dem Teilsein des Menschen in Gemeinschaft sowie mit seinem Aktivsein.
  • Jura - der Gemeinschaft, seinem Gemeinschaftskodex und Normen sowie Gesetzen und Verordnungen. Dem Jurawesen, der Aufsicht und Analyse sowie Ausgestaltung und Entwicklung des Jura der Gemeinschaft;
  • Teilsein - des Menschen in Gemeinschaft;
  • Aktivsein - nach Jura, dem Tätigsein und Interessesein von Menschen.
Die Gemeinschaft eines Volkes begründet ein Staatum mit Jura und Jurawesen. Der Grundinhalt eines Staatum: "natürlicher, menschlicher, effektiver". Der Mensch im respektvollen Miteinander zu Natur mit Menschen in Gemeinschaft und seinem effektiven Nutzen und Hegen sowie Pflegen von Natur.

Im Naturversum sind Gemeinschaften in zwei Grundformen gegliedert:

  • Natürliche Gemeinschaft:

    1. [Universum], mit [Sonnensystem] und [Erde];

    2. Menschen, mit Familie, Volk und Nation.
      Zusammenlebende, zusammentätige oder zusammen Interesse teilende Menschen. Die kleinste Form von Gemeinschaft ist die Familie. Die größte Form von Gemeinschaft ist die Weltgemeinschaft. Familien, Menschen mit Familienangehörigkeitsowie zusammenlebende Menschen begründen einen Lebensbund. Sich zusammengehörig findende Familien und Menschen bilden ein Volk. Ein oder mehrere zusammenfindende Völker bilden eine Nation. Gibt sich eine Gemeinschaft der Nation einen Jurarahmen, begründet es das Staatum. Der Name des Staatum lautet "Staatum [Name der Nation] Nation" (Bsp. "Staatum Deutscher Nation"). Die Nation oder das Volk sind dabei das Staatumvolk- der Souverän -, dessen territoriales Gebiet der Erdoberfläche - das Staatumterritorium– mit der vom Staatumvolk dem Staatum übertragenen Souveränität – das Staatumsouverän.

  • Juristische Gemeinschaft:

    1. Staatum - dem juristischen fassen des Sein einer Nation mit Jurarahmen, Jura und seinem Jurawesen;
    2. Lebensbund (LB)– dokumentieren der Gemeinschaftsangehörigkeit eines Menschen zu Familie und zusammenlebenden Menschen;
    3. Aktivbund (AB) - Tätigsein, ein Aktivsein zu erforderlichen Lebensinhalten, von Sicherung der täglichen Lebensgrundlagen des Menschen. Menschen mit Gemeinschaftzugehörigkeit zu einem Aktivbund;
    4. Interessebund (IB) – Tätigsein zu möglichen Lebensinhalten des Menschen. Mehrere Menschen zusammenfindend, Menschen mit Gemeinschaftzugehörigkeit zu einem Interessebund.
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Gemeinschaftskodex - {G0007}Ton
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Generation/en - {G0006}Ton
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GRegAB - {G0003}Ton
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GRegIB - {G0004}Ton
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GRegLB - {G0005}Ton
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- Autor: Michael Oefler - Letzte Änderung: 05.02.2016
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