vitalicom
Struktur Land & Kommune - zentral-regional
Ethik & Moral
Ethik & Moral
Struktur Vitalicomrat (VR)
Fachbereiche Vitalicomrat (VF)
Vitalicomgremium (VG)
Vitalicomvorstand (VV)
Vitalicombeirat (VVB)
Gliederung Gesetzesentwurf (SächsGTVM)
Entwurf des Gesetzestext
Vitalicom-Register (VReg)
Vitalicomregionalvorstand (VRV)
Vorschläge - Meinungen

Text nach Ton

Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale für einen Staat der Gemeinschaft:
  • eine Bevölkerung (Staatszugehörigkeit - Staatsvolk),
  • einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet),
  • eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt).
Ein weiteres Merkmal sollte die Konvention von Montevideo, die äußere Souveränität des Staates gegeben sein, eine wesentliche Eigenschaft der Staatsgewalt, der Souveränität eines Volkes, einer Gemeinschaft von Menschen.

Struktur der Gemeinschaft
I


I
I
I
Land
I
Präsident
I
I
I
Kommunen

I
Präsident Parlament
I
Parlament [1] - {1}
I
Rat [1]
I
Präsident Landesbund
I
Landesbund [1]

  • Kammern
    [1] - {3}
  • Verbände
    [1] - {5}
  • Vereine
    [0,5] - {7}
  • Sonstige
    [0,5] - {9}
I
Präsident der Kommune
I
Parlament {1}
I
Rat {1}
I
Präsident Kommunenbund
I
Kommunenbund [1]

Text nach Ton

Vertreter von Land mit seiner Staatsstruktur und Kommunen mit seinen Kommunenstrukturen,
in der Struktur des Vitalicomrat (VR), dem Vitalicomgremium (VG) und den Beiräten (VVB und VRB)
  • Zahlen in [ ] sind Mitglieder der Landesstrukturen zum Vitalicomgremium (VG) des Vitalicomrates (VR).

  • Zahlen in { } sind Mitglieder der Landes- oder Kommunalstrukturen zu Vitalicombeiräten (VVB oder VRB) der Vitalicomvorstände (VV oder VRV) von Vitalicomrat (VR).

  • Mitglieder zum Vitalicombeirat (VVB) der Landesstruktur sind in beratender Funktion zum Vitalicomvorstand (VV) tätig.

  • Mitglieder zum Vitalicomregionalbeirat (VRB) der Kommunalstrukturen sind in beratender Funktion zum Vitalicomregionalvorstand (VRV) tätig.

  • Doppelfunktionen einzelner Mitglieder im Vitalicombeirat (VVB) zum Vitalicomvorstand (VV) und einem Vitalicomregionalbeirat (VRB) zum Vitalicomregionalvorstand (VRV) sind möglich.

  • Tätigkeit im Vitalicomgremium (VG) und in Vitalicombeiräten (VVB und VRB) ist für die einzelnen Mitglieder der Landes- und Regionalstrukturen in Ehrentätigkeit auszuüben.

Text nach Ton

Grundstrukturen einer Gemeinschaft von Menschen

Miteinander von Mensch, Familie, Gemeinde, Kommune und Land, Staat


  • Der einzelne Mensch bildet, von der Natur gepägt eine Familie mit mindestens einem weiblichen, einem männlichen und einem sächlichen Wesen. Eine Familie besteht aus mehreren Generationen, aber mindestens aus zwei Generationen.

  • Menschen einer Familie bilden im Miteinander der Familien eine Gemeinschaft in Gemeinden, mit funktionalen Strukturen von Familien im Miteinander.

  • Menschen von Gemeinden bilden im Miteinander von Gemeinden eine Kommune, mit funktionalen Strukturen von Gemeinden im Miteinander. Erstes Merkmal eines Staates, mit Familien der Gemeinden und Kommunen im Miteinander zu einem Staatsvolk.

  • Kommunen bilden im Miteinander von Kommunen ein gemeinsames Territorium. Zweites Merkmal eines Staates, ein großflächiges Territorium, auch mit Land oder Staatsgebiet benannt.

  • Menschen der Kommunen des großflächigem Territoriums bilden mit verfassungsgebender Versammlung, gewählte Menschen von Kommune, Gemeinden und Familien, einen Verfassungsentwurf. Drittes Merkmal eines Staates, die Staatsgewalt. Für den Begriff Saatsgewalt wird ein neuer Begriff eingeführt, da dieser Begriff mit "Gewalt" keine künftige Gegenwart ermöglichen wird. Dafür wird in weiteren Ausführungen der Begriff "Organschaft" verwendet, die "Staatsorganschaft". Die Grundlage der Staatsorganschaft ist die Verfassung.

  • Grundlagen einer Verfassung sind:

    • Menschen des Territoriums, das Staatsvolk ist der Souverän, die Staatsorganschaft der Repräsentant des Souveräns.

    • Festschreiben des gemeinsamen großflächigen Territoriums, dem geografisch zusammenhängendem Gebiet der Erdoberfläche, dem Staatsgebiet.

    • Festlegen einer gemeinsamen Sprache, ggfs. weiterer prägender öffentlicher Sprachen, auch regional begrenzt.

    • Finden und formulieren kultureller Werte (Natur-Menschen).

    • Einarbeiten der Grundlagen von UN-Charta und UN-BRK, in weiteren Ausführungen mit UN-Vitalicomrechtekonvention, kurz mit UN-VRK benannt.

    • Formulieren von Innen- und Außenverhältnis im Miteinander der Menschen.

    • Festschreiben der gesellschaftlichen Strukturen, von Landes- und Kommunenstrukturen.

    • Verhältnis des Miteinander von Land mit Kommune und zu Land, der Staatsorganschaft; in Miteinander von Pflichten und Rechten; zentral - regional - zentral.

    • Volksreferendum zu Verfassungsentwurf. Das erste Recht, zugleich Pflicht des einzelnen Menschen eines Staatsvolkes; regional - zentral - regional.

    • Mit bestätigtem Verfassungsentwurf, dem bestehen der Verfassung, bilden der gesellschaftlichen Strukturen mittels Volkswahlen, die Staatsorganschaft.

    • Aufbau und Ausbau von gesellschaftlichen Strukturen der Staatsorganschaft, mit formulieren von gesellschaftlichen Gesetzen auf der Grundlage der Verfassung.

    • Aufbau und Sicherung der äußeren und inneren Souveränität, zum Schutz von Staatsgebiet und dem Miteinander des Staatsvolkes, durch die Staatsorganschaft.

Text nach Ton


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- Autor: Michael Oefler - Letzte Änderung: 14.10.2015
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