- ein Mitglied des Landesparlamentes; ein von Landesparlament dauerhaft benanntes Mitglied des Landespalamentes
- ein Mitglied des Kommunenrates; ein von Kommunenrat dauerhaft benanntes Mitglied des Kommunenrates.
- ein Mitglied des Kommunenparlamentes; ein von Kommunenparlament dauerhaft benanntes Mitglied des Kommunenparlamentes.
- drei Mitglieder von landesweit organisierten Kammern;
drei von den Kammern dauerhaft benannte Mitglieder dieser Kammern.
- fünf Mitglieder der landesweit organisierten Verbände;
fünf von den Verbänden dauerhaft benannte Mitglieder dieser Verbände.
- sieben Mitglieder der landesweit organisierten Vereine;
sieben von den Vereinen dauerhaft benannte Mitglieder der Vereine.
- neun Mitglieder der landesweit organisierten Sonstiges;
neun von Sonstiges dauerhaft benannte Mitglieder der Sonstiges.
|
- Der Vitalicombeirat (VB/VRB) ist dem Vitalicomvorstand (VV/VRV) beratend zu allen Sachfragen "Vitalicom", zu den Fachbereichen (VF/VRF), beigestellt.
- Die Mitglieder des Vitalicombeirat (VB), beigestellt dem Vitalicomvorstand (VV) haben landesweite Interessen der landesweiten Sachfragen der Fachbereiche (VF) zu betrachten.
- Die Mitglieder des Vitalicomregionalbeirates (VRB), beigestellt dem Vitalicomregionalvorstand (VRV) haben kommunale Interessen der kommunalen Sachfragen der Fachbereiche (VRF) zu betrachten.
|